Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat sein Förderprogramm für Beratungskosten in der Coronakrise angepasst. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Corona-Virus leiden. Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung). Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie auch über die 4.000 Euro hinausgehenden Rechnungsbeträge vom Unternehmen zu tragen. Ein Stunden- oder Tagessatz für beanspruchte Beratungsleistungen ist nicht vorgegeben. Mehr lesen.
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