Zur Stabilisierung der Wirtschaft und Freisetzung von Wachstumskräften in der Krise hat die Politik in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Unterstützungsinstrumente neben bekannten Maßnahmen wie der Kurzarbeit etabliert. Vier wesentliche Bausteine möglicher Unterstützung haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Mit diesen Programmen können Investitionen und Innovationen mit bis zu 800.000 EUR nicht rückzahlbarem Zuschuss gefördert werden. Es können bis zu 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten übernommen werden. Kleinere Betriebe haben mit dem neuen Schnellkredit Zugriff auf bis zu 200.000 EUR Darlehenshöhe. Große Betriebe können auf die Bürgschaften und stillen Beteiligungen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zurückgreifen.
Mit dem Programm Neustart Niedersachsen Investition werden Ausgaben für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren gefördert. Die Investitionen sollen mittelfristig Beschäftigung sichern und müssen durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wobei zum Beispiel auch die Neuschaffung eines Geschäftsbereichs förderfähig sein kann, weil er Beschäftigung sichert und bei Neuanschaffungen grundsätzlich von einer positiven Wirkung für den Klimaschutz ausgegangen wird. Voraussetzung ist außerdem, dass die Investition in Niedersachsen stattfindet und von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen getätigt wird. Das Unternehmen muss vor dem 01.03.2020 gegründet gewesen sein. Außerdem muss zur Förderfähigkeit ein Umsatzverlust durch die Corona-Pandemie nachgewiesen werden. Hierzu genügt ein kumulierter Umsatzvergleich der Monate April bis Juni 2020 im Vergleich zum Vorjahr; sind die kumulierten Umsätze dieser Monate in 2020 geringer als in 2019 gilt das Kriterium als erfüllt. Gefördert werden im Rahmen eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt mindestens 5.000 EUR und maximal 800.000 EUR. Der Beginn der Investitionsmaßnahme darf erst nach Zuwendungsbescheid erfolgen. Der Antrag muss bis spätesten 30.11.2020 bei den NBank gestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm.
Mit dem Programm Neustart Niedersachsen Innovation werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und insbesondere der Automobilwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen anwendungsnahen und niedrigschwelligen Innovationsvorhaben unterstützt. Dabei ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 800.000 EUR möglich, der bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben für das Innovationsvorhaben von Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen ausmachen kann. Die Ausgaben für Personal müssen mindestens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben ausmachen. Außerdem muss zur Förderfähigkeit ein Umsatzverlust durch die Corona-Pandemie nachgewiesen werden. Hierzu genügt ein kumulierter Umsatzvergleich der Monate April bis Juni 2020 im Vergleich zum Vorjahr; sind die kumulierten Umsätze dieser Monate in 2020 geringer als in 2019 gilt das Kriterium als erfüllt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm.
Der Niedersachsen Schnell Kredit ist für Freiberufler und Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen zugänglich, die bis zu 10 Beschäftigten haben. Der Kredit kann für alle Ausgaben des Unternehmens genutzt werden. Der mögliche Darlehensbetrag kann dabei von 10.000 EUR bis zu 200.000 EUR betragen, darf maximal jedoch 50 Prozent des Jahresumsatzes aus 2019 ausmachen. Die Laufzeiten strecken sich über 5, 7 oder 10 Jahre. Das Darlehen ist fest mit 3 Prozent verzinst und das erste Jahr bzw. bei mehr als 5 Jahren Laufzeit die ersten beiden Jahre sind tilgungsfrei. Der Kredit wird durch die Hausbank ausgezahlt und von der NBank zu 100 Prozent besichert. Leider bieten nicht alle Hausbanken die Durchleitung an bzw. haben entsprechende Prozesse aufgebaut. Für Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen zu Verfügung. Hier gibt es mehr Informationen zum Niedersachsen Schnell Kredit.
Unternehmen, die in zwischen April 2020 und August 2020 in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mindestens 50 Prozent Umsatzverlust zu den gleichen Vorjahresmonaten hatten oder im Durchschnitt aller Monate zwischen April und August 30 Prozent im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum, können die Überbrückungshilfe des Bundes erhalten. Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird dabei für die Folgemonate September bis Dezember 2020 beantragt. Unternehmen mit erwarteten Umsatzeinbrüchen von mehr als 70 Prozent für die Monate September bis Dezember 2020 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten können 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erhalten. Mindestens müssen Umsatzeinbrüche von 30 Prozent oder mehr erwartet werden. In diesen Fällen können 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet werden. Die Betrachtung und abschließende Abrechnung erfolgt auf Monatsbasis, so dass in den einzelnen Monaten unterschiedliche Förderhöhen denkbar sind. Die maximale Förderhöhe liegt in allen Fällen bei 50.000 EUR pro Monat. Unternehmerlohn sowie private Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig. Personalkosten, die nicht durch Kurzarbeitergeld gedeckt sind, werden pauschaliert mit maximal 20 Prozent der zulässigen Fixkosten erstattet. Der Antrag auf die Förderung ist zwingend vom Steuerberater des Unternehmens zu stellen. Nicht förderfähig sind grundsätzlich Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllen: Sie hatten in den letzten beiden Geschäftsjahren eine Bilanzsumme von über 43 Millionen EUR, mehr als 50 Millionen EUR Umsatz oder mehr als 249 Beschäftigte. In diesen Fällen ist der Wirtschaftsstabilisierungsfond ein mögliches Unterstützungsinstrument. Alle weiteren Fragen sind übersichtlich hier in einem FAQ beantwortet.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfond unterstützt alle Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen. In den letzten beiden Geschäftsjahren war die Bilanzsumme größer als 43 Millionen EUR, der Umsatz höher als 50 Millionen EUR oder die Beschäftigtenzahl größer als 249. Für diese Betriebe bietet der Wirtschaftsstabilisierungsfond die Übernahme einer Bürgschaft von 90% eines Kredits oder einer Anleihe mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren. Außerdem sind stille Beteiligungen des Bundes für diese Betriebe denkbar, die nach allerspätestens 10 Jahren zurückgeführt werden müssen. Alle weiteren Informationen zum Wirtschaftsstabilisierungsfond finden Sie hier.
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