Nach Verlautbarungen des Bundesarbeitsministeriums sollen die Erleichterungen zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten können und auch rückwirkend ausgezahlt werden, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden. Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit vor Ort. In unserem PDF finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten. Unter dem Link sind auch die Antragsmuster der Arbeitsagentur zu finden. Muster für die Betriebsvereinbarung finden sich hier: Mehr erfahren. Übrigens: Wenn ein Betrieb vorübergehend durch das Gesundheitsamt komplett geschlossen wird, kann Kurzarbeit mit dem Betriebsrat vereinbart werden, ohne dass die Arbeitnehmer zustimmen müssen. Ob Kurzarbeitergeld gezahlt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Kurzarbeit sollte schon im Arbeitsvertrag geregelt werden. Eine Musterformulierung finden Sie bei uns
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