Die Corona-Zahlen steigen. Deshalb sind telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden bundesweit ab 19.10.2020 wieder möglich – wie in der Anfangsphase der Pandemie. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen.
Die Regelung soll erst einmal bis zum Jahresende gelten. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.
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