Hier finden Sie eine Übersicht unserer AGV-Onlineseminare, die wir kostenfrei für Sie anbieten.
Onlineseminar: Kurzarbeit 2021 – wie geht es jetzt weiter?“
09. Februar 2021, online via Zoom, 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Fachliche Weisung „Regelungen zum Verfahren Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021“ veröffentlicht. In der Weisung werden einige untergesetzliche Verfahrensvereinfachungen des Jahres 2020 zum Kurzarbeitergeld (Kug) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und weitere Regelungen getroffen. In einem umfassenden Update, bieten wir Ihnen eine aktuelle Übersicht zu den Neuerungen. Im Onlineseminar von Jürgen Rode, Fachbereich Operative Services der Bundesagentur, werden dabei konkrete Fragen auf der Agenda stehen. Zum Beispiel: Wie muss der Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr eingebracht werden und wird nur ein ununterbrochener KuG-Bezug angerechnet? Diese und Ihre eigenen Fragen, beantwortet Herr Rode in dem einstündigen Web-Seminar.
Bitte registrieren Sie sich unter folgendem Link.
AGV Arbeitsrecht am Morgen
Mit unserem neuen Format „Arbeitsrecht am Morgen“ möchten wir Sie noch schneller und persönlich über das aktuelle Geschehen im Arbeitsrecht unterrichten. Alle zwei Wochen (gerade Kalenderwochen) am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr wird Ihnen Rechtsanwältin Elke Fasterding im Wechsel mit ihren Kollegen aktuelle Praxisfragen, Urteile und Gesetzesvorhaben vorstellen. Sie haben die Möglichkeit, sich dazu mit anderen Personalern auszutauschen, das Netzwerk zu stärken und eigene Fragen zu stellen.
Als AGV-Mitglied ist dieser Servicebaustein kostenlos. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Kamerafunktion einschalten. Wir möchten Sie sehr gerne wieder sehen …. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Schauen Sie einfach digital vorbei.
Nächster Termin: Am 11.02.2021 geht es um das Thema: Auskunftsanspruch nach DSGVO im Kündigungsschutzverfahren. In Kündigungsschutzverfahren versuchen Arbeitnehmer in der Regel die Zahlung einer Abfindung zu verhandeln. Dabei wird vermehrt der Auskunftsanspruch über die im Arbeitsverhältnis gespeicherten Daten ins Spiel gebracht, um eine höhere Abfindung zu erzielen. Wird der Auskunftsanspruch verletzt, droht nämlich Schadensersatz und das kann teuer werden. Rechtsanwalt Martin Peßara erklärt den Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruchs und worauf Sie achten müssen.
Wir freuen uns, wenn Sie mir Ihrem Beitrag das AGV WissensNetz weiter wachsen lassen. Um im „Expertenrat" veröffentlicht zu werden, muss der Beitrag, das Video oder der Podcast einen echten Mehrwert für den Nutzer bieten. Kontaktieren Sie uns gerne, mit unsere AGV Service- und Beratungsgesellschaft stehen wir auch für die Aufzeichnung von Bild und Ton zur Verfügung.
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