Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Fachliche Weisung „Regelungen zum Verfahren Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021“ veröffentlicht. In der Weisung werden einige untergesetzliche Verfahrensvereinfachungen des Jahres 2020 zum Kurzarbeitergeld (Kug) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und weitere Regelungen getroffen. In einem umfassenden Update, bieten wir Ihnen eine aktuelle Übersicht zu den Neuerungen. Im Onlineseminar von Jürgen Rode, Fachbereich Operative Services der Bundesagentur, stehen dabei konkrete Fragen auf der Agenda. Zum Beispiel: Wie muss der Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr eingebracht werden und wird nur ein ununterbrochener KuG-Bezug angerechnet? Diese und Ihre eigenen Fragen, beantwortet Herr Rode in dem einstündigen Web-Seminar.
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