Die Haftung von Geschäftsführern ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein wichtiges Thema. Wann sind Geschäfte nicht ordnungsgemäß geführt? Haftet bei der GmbH wirklich nur das Gesellschaftsvermögen? Haftet der Geschäftsführer auch für seine Amtsvorgänger? Diese und weitere spannende Fragen hat Herr Rechtsanwalt und Notar, Hans Olof Wölber aus der Anwaltskanzlei Schulte & Prasse beantwortet.
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