Unternehmen sanieren. Noch bevor die Insolvenz eintritt. Was sich betroffene Unternehmer wünschen, ist mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG), das sich als umfangreicher Baukasten mit neuen Instrumenten zur Sanierung von Unternehmen präsentiert, seit dem 01.01.2021 im deutschen Recht verankert.
Die Idee hierbei ist: Die Nachteile einer Insolvenz – ein möglicher Reputationsverlust und hohe Kosten für das betroffene Unternehmen – werden mit dem StaRUG vermieden. Gleichzeitig stehen dem Unternehmen bekannte Sanierungsinstrumente aus dem Insolvenzrecht zur Verfügung.
Darüber hinaus werden sich im Hinblick auf die Haftung des Geschäftsführers nennenswerte Änderungen der Rechtslage ergeben sodass geeignete Frühwarnsysteme in den Unternehmen implementiert werden sollten.
Die Experten von der bundesweit tätigen und auf Unternehmenskrisen spezialisierten Kanzlei Schultze & Braun haben in dem Web-Seminar die wesentlichen Inhalte des Gesetzes, Folgen und Risiken im Rahmen erläutert.
Bei Fragen zum Thema können Sie sich direkt an Herrn Tobias Hartwig, THartwig@schultze-braun.de, wenden.
Hier finden Sie die Unterlagen zum AGV Onlineseminar StaRUG – Sanierung ohne Insolvenz
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