In unserem Seminar mit der NBank informierte Martin Bartölke (NBank) zu aktuellen Fördermaßnahmen im Rahmen der Coronakrise.
Die gestellten Fragen aus dem Webinar können Sie hier gesammelt einsehen und mit den Antworten herunterladen. Des Weiteren hat die NBank ein FAQ erstellt in dem die zentralen Fragen beantwortet wurden. Zudem gibt es eine Übersicht zu den Fördermöglichkeiten.
Wichtig: Die Richtlinie, die die Corona-Soforthilfen des Landes Niedersachsen derzeit regelt, wird schon nach wenigen Tagen, zum 31. März 2020, wieder auslaufen. Alle bisher gestellten Anträge behalten ihre Gültigkeit.
Die erste Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt künftig die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 € (bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten) beziehungsweise 15.000 € (bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten) zur Deckung ihres betrieblichen Defizites erhalten. Wichtig: Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei nicht mehr notwendig.
Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11 – 49 und beinhaltet höhere Summen. Die weiteren Regelungen sind in beiden Richtlinien identisch. Die bisherigen Anträge können umgestellt werden. Die NBank wird dazu in den nächsten Tagen alle Betroffenen anschreiben. Die neue Antragsstellung soll nach Angaben der NBank im Verlauf der Woche möglich sein
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